In einem kostenlosen Erstgespräch rechnen wir mit Ihnen durch, ob sich ein eigener Speicher für Sie lohnt.
Ein Batteriespeicher gilt unter den richtigen Voraussetzungen als bewegliches Wirtschaftsgut. Deshalb dürfen Sie seine Kosten früh von Ihrem Gewinn abziehen. Die Steuer wird dadurch verschoben, und das frei gewordene Geld dient als Eigenkapital-Anteil für Ihren Speicher. Was das bei Ihnen ausmacht, rechnen wir im Erstgespräch mit Ihren Zahlen.
Bis zu 50 % des geplanten Kaufpreises ziehen Sie schon vor dem Kauf von Ihrem Gewinn ab. Jeweils bis zu 200.000 € pro genutzte Identität.
Im Jahr des Kaufs schreiben Sie zusätzlich 40 % vom restlichen Betrag ab.
So hoch sollte Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr sein. Erst dann ist der Steuerhebel groß genug.
Sie wollen etwas besitzen, das über Jahre Einnahmen bringt. Wer nur kurz anlegen will oder wem es nur um die Steuer geht, dem raten wir ab.
Den Investitionsabzugsbetrag setzen Sie für ein Steuerjahr an. Danach haben Sie drei Jahre Zeit für den Kauf. Welches Jahr für Sie passt, klären wir im Gespräch.
Er sucht neue Projekte, führt das Projektmanagement und spricht mit Investoren und Banken.
Er prüft die Wirtschaftlichkeit jedes Speichers, plant Kauf und Finanzierung und hat als Diplom-Jurist die rechtliche Sicherheit im Blick.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Passt es, rufen wir Sie für ein kostenloses Erstgespräch an.
Wir rufen Sie an und hören zu. Was haben Sie vor, und wie sieht Ihre Lage aus?
Im Erstgespräch rechnen wir mit Ihren Zahlen. Sie sehen alle Kosten, auch für schwache Jahre.
Sie bekommen alle Unterlagen vorher und entscheiden in Ruhe. Ohne Druck und ohne Pflicht.
Der Fragebogen braucht JavaScript. Schreiben Sie uns gern an info@speicher-investment.de oder rufen Sie an: +49 177 7440833.
Wichtiger Hinweis zum Risiko. Diese Website informiert nur. Sie ist kein Angebot und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zu Erträgen sind Prognosen, keine Garantie. Sie können Ihr eingesetztes Geld ganz verlieren. Die Erträge eines Batteriespeichers hängen von den Preisunterschieden am Strommarkt und von Zahlungen für Dienste am Stromnetz ab. Beides schwankt. Wie Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und Sonderabschreibung bei Ihnen wirken, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab. Prüfen Sie das mit Ihrem Steuerberater. Es gelten allein die Vertragsunterlagen.